An alle Schüler, Lehrer, Erzieher und Eltern,
im Zuge der EU-Verordnung Nr.1169/2011,welche ab 13.12.2014 Gültigkeit erlangt, müssen allergieauslösende Stoffe die in Lebensmittelngerichten enthalten sind auf dem Speiseplan kenntlich gemacht werden. Dabei müssen Lebensmittel die Allergien auslösen können, ebenso deklariert werden wie die Zusatzstoffe schon bisher. Es müssen 14 allergene Stoffe kenntlich gemacht werden. Da fast alle Speisen mindestens einen allergenen Stoff enthalten, erschrecken sie bitte nicht wenn auf dem Speiseplan relativ viel gekennzeichnet ist.
Die allergenen Stoffe werden mit Buchstaben gekennzeichnet von a bis n. Die dazugehörige Legende wird neben den Speiseplänen und im Speisesaal ausgehängt. Kinder die eine Lebensmittelunverträglichkeit haben, können so leichter erkennen ob sie eine Menükomponente essen können oder nicht. Diese sprechen mich bitte darauf an, um wie bisher, möglichst allen die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen.
Trotz aller Sorgfalt kann nicht ganz ausgeschlossen werden, das Allergene in Spuren, in nicht gekennzeichneten Speisen enthalten sein können.
Für Deutschland sind die entsprechenden Gesetzte und Durchführungsverordnungen leider noch nicht verabschiedet. Dies wird erst für März 2015 erwartet. Es wird sich im Frühjahr daher die Art der Kenntlichmachung verändern.
Thomas Schupp